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Pensionsversicherung / Enkerl-Zukunfts-Vorsorge

Sie können schon heute die Pension für Ihre Enkel, (Paten)-Kinder usw. sichern mit einer Enkerl-Zukunfts-Vorsorge.

  • Attraktive Rendite durch lange Laufzeit - basierend auf einer jährlichen Verzinsung von derzeit 3,75%
  • Flexible Handhabung - Ihr Enkel entscheidet später, ob er die Einzahlungen fortführen will. Die Prämie kann auch verringert, erhöht oder ausgesetzt werden
  • Nicht nur für Enkel - die Zukunfts-Vorsorge kann von jedermann für ein Kind bis max. 15 Jahre abgeschlossen werden

Leistungsübersicht der Ergodirekt:

Der TarifDie Enkerl-Zukunfts-Vorsorge ist eine
  • private Zusatzpension
  • die für ein Kind abgeschlossen wird
  • speziell für Großeltern, Eltern, Taufpaten usw., die für ein Kind einen monatlichen Betrag ansparen wollen
und besteht aus zwei Teilen
  • der Zusatzpension für das Kind
  • dem Ablebensschutz für Sie als Prämienzahler (optional)
Die Laufzeit von bis zu 65 Jahren ist ein großer Vorteil. Dadurch ist es möglich - auch in Zeiten niedriger Zinsen - attraktive Renditen zu erzielen.

Sie verschaffen dem Kind damit einen einzigartigen finanziellen Vorteil, der bei einem späteren Abschluss nicht mehr erwirtschaftet werden kann.

Sollten Sie vor dem 18. Geburtstag des Kindes versterben, übernimmt ERGO Direkt bis zu diesem Zeitpunkt die Prämienzahlung für die Pension des Kindes
VersicherungsnehmerPerson die den Vertrag abschließt (maximales Alter bei Abschluss 80 Jahre)
Versicherte PersonDas Kind, für das die Versicherung abgeschlossen wird (muss bei Abschluss zwischen 0 und 15 Jahre alt sein).
AblaufSie wählen eine monatliche Prämie (oder Versicherungssumme) und beginnen mit der Zahlung für die Zusatzpension des Kindes.

Frühestens mit dem 18. Geburtstag des Kindes können Sie den Vertrag übergeben. Damit gehen die Rechte an dem Vertrag auf das Kind über und es kann entscheiden, ob:
  • die Prämie weiterbezahlt wird
  • die Prämie erhöht oder verringert wird
  • die Prämienzahlung pausiert wird (kann jederzeit wiederaufgenommen werden)
Wird die Prämienzahlung nicht fortgesetzt, wird die Pension dennoch ab dem vereinbarten Datum ausbezahlt, nur eben nicht mehr in der ursprünglich kalkulierten Höhe.

Natürlich können Sie auch nach der offiziellen Übergabe weiterhin die Prämien bezahlen.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit - Stand: April 2013